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Klare Vereinbarungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Pflegebehandlungen in Charly’s Hundestudio, Inhaberin Andrea Greger.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Pflegebehandlungen an Hunden in Charly’s Hundestudio. Art und Umfang der Behandlung werden vor Beginn individuell vereinbart. Im Mittelpunkt stehen das Wohlbefinden des Tieres, die Beachtung des Tierschutzes und eine fachgerechte Ausführung.

Die Inhaberin kann Aufträge aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn eine sichere oder tierschutzgerechte Behandlung nicht gewährleistet werden kann.

2. Terminvereinbarung und Vertragsschluss

Behandlungen erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Eine über die Website oder einen Nachrichtendienst gesendete Anfrage ist unverbindlich. Ein Termin gilt erst als vereinbart, wenn er von Charly’s Hundestudio ausdrücklich bestätigt wurde.

3. Terminabsage und Ausfall

Kann ein bestätigter Termin nicht wahrgenommen werden, soll er mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallpauschale von 30 Euro berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt Charly’s Hundestudio der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

4. Preise und Mehraufwand

Die Preisberechnung richtet sich nach Größe, Fellart, Fellzustand, Verhalten des Hundes, gewünschter Leistung und tatsächlichem Zeitaufwand. Genannte Richtpreise setzen einen der Rasse und Größe entsprechenden, regelmäßig gepflegten und weitgehend filzfreien Fellzustand voraus.

Zusätzlicher, vor Beginn nicht sicher erkennbarer Aufwand – etwa starkes Entfilzen, Parasitenmaßnahmen oder erhebliche Zeitverzögerungen durch extreme Unruhe – wird nach Möglichkeit vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt. Maßnahmen, die aus Gründen des Tierwohls nicht vertretbar sind, werden nicht durchgeführt.

5. Angaben zum Tier und Mitwirkungspflichten

Der Tierhalter informiert vor Behandlungsbeginn über Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, Parasitenbefall, Läufigkeit, ansteckende Symptome sowie bekannte Verhaltensauffälligkeiten oder Beißvorfälle. Er bestätigt, dass für das Tier eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht, soweit eine solche gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart ist.

Der Tierhalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.

6. Tierwohl und tierärztliche Versorgung

Zeigt der Hund während der Behandlung erhebliche Stressanzeichen oder ist eine Fortsetzung aus gesundheitlichen oder tierschutzrechtlichen Gründen nicht vertretbar, kann die Behandlung unterbrochen oder beendet werden. Berechnet werden die bis dahin erbrachten Leistungen und der entstandene Aufwand.

Erkrankt oder verletzt sich das Tier und ist eine unverzügliche tierärztliche Versorgung erforderlich, darf Charly’s Hundestudio im Interesse des Tieres einen erreichbaren Tierarzt oder eine Tierklinik einschalten. Der Tierhalter wird schnellstmöglich informiert. Die notwendigen tierärztlichen Kosten trägt der Tierhalter, soweit Charly’s Hundestudio den Anlass nicht zu vertreten hat.

7. Haftung

Charly’s Hundestudio haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Keine Haftung besteht für unvermeidbare Folgen, die trotz fachgerechter und sorgfältiger Behandlung unmittelbar aus einer vom Tierhalter nicht mitgeteilten Erkrankung, einer starken Verfilzung oder einem unvorhersehbaren Verhalten des Hundes entstehen, soweit Charly’s Hundestudio kein Verschulden trifft.

8. Abnahme, Beanstandungen und Nachbesserung

Der Tierhalter soll das Tier bei Abholung auf erkennbare Unstimmigkeiten prüfen und diese möglichst sofort mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Bei einem von Charly’s Hundestudio zu vertretenden Mangel ist zunächst Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung zu geben, soweit diese möglich und für das Tier zumutbar ist.

9. Zahlung

Das Entgelt ist bei Abholung des Tieres sofort fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung in bar.

10. Fotoaufnahmen und Datenschutz

Foto- oder Videoaufnahmen des Tieres werden nur mit vorheriger, freiwilliger Einwilligung des Tierhalters zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken genutzt. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 23. August 2026

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